Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Stand: Dezember 2023

 

Definitionen:

Advertiser: Ist eine juristische Person, die sich dem Media Intelligence Network angeschlossen hat, um vermarktet zu werden bzw. seine Produkte oder Dienstleistungen vermarkten zu lassen. 

Publisher: Ist Betreiber einer Webseite, einer Applikation oder Anbieter einer Dienstleistung (E-Maildienste).

MIN: Media Intelligence Network/ Plattform für Affiliate Marketing

 

1. Vertragsschluss

Durch Übermittlung des Registrierungsformulars (Angebot) bewirbt sich die im Registrierungsformular genannte Person („der Publisher“) um die Teilnahme am Media Intelligence Network, um Advertiser sowie deren Produkte zu vermarkten.

Der Publisher sichert zu, während der Laufzeit des Vertrags dafür einzustehen, dass alle im Registrierungsformular angegebenen Informationen vollständig, wahrheitsgetreu, fehlerfrei und nicht irreführend sind und diese vom Publisher immer auf dem aktuellen Stand gehalten werden.

Mit Übermittlung des Registrierungsformulars akzeptiert der Publisher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Publisher, allgemeine Geschäftsbedingungen des Publishers finden keine Anwendung.

Die Annahme des Angebots liegt im Ermessen der Dentsu Product & Services GmbH. Die Annahme oder Ablehnung des Angebots wird dem Publisher per E-Mail mitgeteilt. Mit Annahme des Angebots kommt zwischen Publisher und der Dentsu Product & Services GmbH ein rechtsverbindlicher Vertrag zustande. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann gemäß den Bestimmungen gemäß Ziffer 12 gekündigt werden.

Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird der Publisher die kampagnenspezifischen Bedingungen einhalten und entsprechend umsetzen. Die kampagnenspezifischen Bedingungen werden dem Publisher im Interface vor Bewerbung und Zulassung zur Kampagne zur Verfügung gestellt.    

 

2. Werbemittel

Auf der Media Intelligence Plattform werden dem Publisher Werbemittel in Form von Texten, Textlinks, Produktlisten, Emailtemplates und Bannern zu Verfügung gestellt. Die Werbemittel dürfen von Publisher ausschließlich im Rahmen der vertraglich vereinbarten Kooperation genutzt werden. Eine Veränderung der Werbemittel ist dem Publisher nicht gestattet.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sowie auf Weisung der Dentsu Product & Services GmbH hat der Publisher die Werbemittel umgehend und vollständig von seinen Seiten zu entfernen.

Dem Publisher ist es nicht gestattet ohne vorherige Einwilligung (in Textform) der Dentsu Product & Services GmbH, Dritten für die Generierung von Leads oder Sales eine Beteiligung an der von dem Dienstleister Easy Marketing GmbH ausgezahlten Provision in Aussicht zu stellen oder andere Vorteile im Namen des Media Intelligence Network in Aussicht zu stellen.       

 

3. Platzierung der Werbemittel

Der Publisher wird die Werbemittel nicht auf Webseiten platzieren, die folgende Inhalte enthalten oder assoziieren: Politik, Erotik, Diskriminierung, Pornographie, Waffen, Gewaltverherrlichung, Drogen, strafrechtlich relevante sowie gegen die guten Sitten verstoßende Inhalte. Der Publisher stellt sicher, dass seine Webseiten nicht im Zusammenhang mit derartigen Inhalten stehen.

 

4. Beziehung zu Advertiser

Die dem Publisher im Rahmen dieses Vertrages zugänglich gemachten Kontaktmöglichkeiten zu Advertisern darf der Publisher ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks nutzen. Dem Publisher ist es insbesondere untersagt, Advertiser zu Direktkooperationen unter Umgehung des MIN aufzufordern sowie eine derartige Kooperation einzugehen.

 

5. Rechnungsstellung und Zahlung

Die Abrechnung der vom Publisher im Vormonat erbrachten Leistungen erfolgt nach dem jeweils vereinbarten Vergütungsmodell im Gutschriftsverfahren unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Vorschriften.

Die Gutschriften werden durch den Dienstleister EASY Marketing GmbH, Asselner Hellweg 124, 44319 Dortmund erstellt und über die Media Intelligence Plattform an den Publisher versendet.  Die Auszahlung des in der Gutschrift ausgewiesenen Betrags erfolgt ebenfalls durch die Easy Marketing GmbH und wirkt für die Dentsu Product & Services GmbH schuldbefreiend.

EASY Marketing GmbH zahlt den in der Abrechnung angeführten Gutschriftsbetrag auf das vom Publisher im Publisher-Account angegebene Konto aus, sofern die Gutschrift mindestens 25 EUR beträgt; andernfalls wird EASY Marketing die Gutschrift in dem Monat auszahlen, in dem alle Gutschriften des Publishers kumuliert mindestens 25,00 EUR betragen.

Der Publisher wird die Abrechnung umgehend nach Erhalt prüfen und offensichtliche oder ihnen erkennbare Mängel nach kaufmännischen Maßstäben unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 (dreißig) Tagen, gegenüber EASY Marketing GmbH in Textform zu rügen. Die EASY Marketing GmbH wird die Abrechnungen nach Rücksprache mit Dentsu Product & Services GmbH umgehend korrigieren und diese dem Publisher über die Media Intelligence Plattform zusenden.

 

6. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, über vertrauliche Informationen strengstes Stillschweigen zu wahren und Dritten nicht zugänglich zu machen, es sei denn dies ist für die Erfüllung bzw. Durchführung dieses Vertrages erforderlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen zu Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen der Parteien, zu Werbestrategien der Advertiser sowie Konditionenvereinbarungen. Die Parteien stellen sicher, dass die von ihnen zur Aufgabenerfüllung eingesetzten Mitarbeiter, Berater oder Dienstleister entsprechend zur Geheimhaltung verpflichtet sind.

Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen bzw. Tätigkeiten die

a) bereits öffentlich bekannt sind oder während der Gespräche und Verhandlungen öffentlich bekannt werden, unabhängig davon, ob eine Partei dies zu vertreten hätte;

b) die eine Partei legal auf anderem Wege erlangt hat als dadurch, dass die andere Partei diese Informationen und Unterlagen im Rahmen dieses Projekts zur Verfügung stellt;

c) einer Partei bereits vor Unterzeichnung dieser Vereinbarung bekannt waren;

d) seitens der Partei, die die Informationen oder Unterlagen gibt, ausdrücklich als nicht vertraulich bezeichnet werden.

 

7. Tracking – Validierung

Tracking Code und die MIN allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließliche Grundlage für die Erfassung und Ermittlung von vergütungspflichtigen Aktionen (wie etwa Sale, Lead, Click) und Provisionen sowie für das Tracking. Im Rahmen dieser Vereinbarung sind keine anderen Mittel zur Erfassung und Ermittlung von Aktionen und Provisionen zulässig.   

Sales und Leads werden ausschließlich dem Publisher zugeschrieben, der laut Tracking Code für die letzte Weiterleitung des Webseitenbesuchers auf die jeweilige Webseite oder App eines Advertiser verantwortlich ist.     

 

8. Datenschutz und Cookie

Dentsu Product & Services GmbH und der Publisher kommen ihren jeweiligen Pflichten, entsprechend den Regelungen zum Datenschutz nach und werden den von der Dentsu Product & Services GmbH vorgegebenen Joint-Control Vertrag schließen.

Gemäß den Regelungen zum Datenschutz ist der Publisher verpflichtet, von den Personen, die einem Link folgen eine vorherige, freiwillig erteilte, spezifische, informierte, unmissverständliche und wiederrufbare Einwilligung zum Einsatz der Cookies einzuholen und ein entsprechendes Consent-Management System vorzuhalten, welches den Nachweis der ordnungsgemäßen Einwilligung ermöglicht.

 

9. Transparenzverpflichtung

Der Publisher ist verpflichtet seinen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern nachzukommen und entsprechend der Verpflichtungen aus dem UWG in transparenter und verständlicher Weise zu kennzeichnen, dass der Publisher für Weiterleitungen (Sales, Leads etc.) möglicherweise eine erfolgsabhängige Provision erhält.

 

 

10. Nutzungsrechte

Die Dentsu Product & Services GmbH wird dem Publisher die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem Werbemittel in dem Umfang einräumen, wie es zeitlich, räumlich, inhaltlich und im Hinblick auf die Nutzungsarten für die Durchführung der nach dem jeweiligen Einzelvertrag vereinbarten Maßnahmen in dem Vertragsgebiet erforderlich ist.

 

11. Haftung

Der Publisher ist verantwortlich und haftet, für alle Aktivitäten, die über seinen autorisierten Account ausgeführt werden.

Die Dentsu Product & Services GmbH wird die aus diesem Vertrag geschuldeten Verpflichtungen mit der gebotenen Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns ausüben. 

Jegliche Haftung der Dentsu Product & Services GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist auf die im Rahmen des jeweiligen Projekts entrichtete Vergütung beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei zwingender Haftung wie nach dem Produkthaftungsgesetz. 

Eine weitergehende Haftung der Dentsu Product & Services GmbH besteht nicht.

 

12. Vertragsbeendigung

Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Wird das Vertragsverhältnis ordentlich gekündigt, werden bereits beauftragte oder laufende Kampagnen hiervon nicht erfasst. Diese werden unter Fortgeltung dieser Vertragsbedingungen durch den Publisher wie beauftragt abgewickelt.

Hiervon unbenommen bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund.

Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere aber nicht abschließend in folgenden Fällen vor:

a) bei einem Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen

b) bei einem Verstoß gegen die DSGVO

c) Drohung oder Eröffnung des Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen oder sonstige Zahlungsunfähigkeit des Publishers oder von der Dentsu Product & Services GmbH.

 

13. Integritätsklausel

Die Parteien verpflichten sich, alle erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption zu ergreifen.

Die Parteien stellen insbesondere sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses betraute Dritte in irgendwelche Aktivitäten, Praktiken oder sonstige Verhaltensweisen anwenden oder dulden, die einen Verstoß gegen den UK Bribery Act (Bribery Act 2010 (c. 23)) oder sonstige der Korruptionsvermeidung und Korruptionsbekämpfung dienenden Regelungen darstellen können. Insbesondere stellen sie sicher, dass weder sie noch ein etwaig von ihnen eingesetzte Dritte im Rahmen von Vertragsanbahnungen oder Durchführungen unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen anbieten, annehmen oder vermitteln. Weiterhin stellen sie sicher, dass weder sie noch etwaig von ihnen mit der Durchführung beauftragte Dritte unzulässige Zahlungen oder sonstige Vorteilsgewährungen an Amtsträger anbieten, in Aussicht stellen oder gewähren.

Die Parteien stellen sicher, dass sie die sich aus allen maßgeblichen Anti-Korruptionsregelungen ergebenden Verpflichtungen im eigenen Unternehmen implementiert hat und dauerhaft überwacht. Insbesondere werden sie von ihnen eingesetzten Mitarbeiter und sonstige Dritte entsprechend anleiten und überwachen.

 

14. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke aufweisen, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Anstelle einer unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige wirksame und durchführbare Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

Alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden nach der Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Das ordentliche Mahnverfahren bleibt aber zulässig. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Frankfurt/Main. Das Schiedsgericht besteht aus 3 Volljuristen. Die Sprache des schiedsrichterlichen Verfahrens ist deutsch.

Das anwendbare materielle Recht ist das deutsche Recht unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts.